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Landesregierung Niedersachsen aus Hannover

Rathaus Hannover, Foto:www.miofoto.de
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08.03.2025

Equal Pay Day - Der bereinigte Gender Pay Gap lag 2024 in Niedersachsen bei 5%
    Der bereinigte Gender Pay Gap ist im Vergleich zum Vorjahr um zwei Prozentpunkte gefallen
    Unbereinigter Gender Pay Gap lag im Jahr 2024 bei 15%
    Frauen verdienten im Durchschnitt 3,88 Euro pro Stunde weniger als Männer

HANNOVER. Am 7. März 2025 ist Equal Pay Day. Dieser Tag markiert symbolisch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Je früher im Jahr dieser Aktionstag für Lohngerechtigkeit stattfindet, desto geringer fällt die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern aus. Dieser geschlechtsspezifische Verdienstunterschied wird im Gender Pay Gap erfasst.

Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, betrug im Jahr 2024 die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern in Niedersachsen 15%. Im Vergleich zum Vorjahr fiel der unbereinigte Gender Pay Gap um drei Prozentpunkte. Der bereinigte Gender Pay Gap lag 2024 in Niedersachsen bei 5%. Im Vergleich zum Vorjahr ist er um zwei Prozentpunkte gefallen.

Im langfristigen Vergleich verringerte sich der unbereinigte Gender Pay Gap in Niedersachsen um zehn Prozentpunkte. Zu Beginn der Messung im Jahr 2006 verdienten die Frauen pro Stunde durchschnittlich 25% weniger als die Männer.

Frauen hatten in Niedersachsen 2024 einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 21,34 Euro und Männer von 25,22 Euro. Somit verdienten die Männer im Durchschnitt 3,88 Euro brutto pro Stunde (rund 15%) mehr als die Frauen.

Der Verdienstabstand ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Frauen in Berufen und Branchen arbeiten, in denen schlechter entlohnt wird. Hinzu kommt, dass Frauen häufiger in Teilzeit und seltener in Führungspositionen arbeiten. Werden diese Faktoren bei der Berechnung des Lohnunterschieds zwischen Männern und Frauen berücksichtigt, die ungefähr zwei Drittel des Lohnunterschieds ausmachen, erhält man den sogenannten bereinigten Gender Pay Gap. Dieser lag 2024 in Niedersachsen bei 5% oder umgerechnet bei 1,29 Euro brutto pro Stunde. Frauen verdienen also im Durchschnitt rund 5% weniger als männliche Kollegen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien. Der bereinigte Gender Pay Gap ist als „Obergrenze“ der Verdienstdiskriminierung zu verstehen, da nicht alle verdienstrelevanten Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stehen.

Bundesweit ist der Gender Pay Gap im Jahr 2024 auf 16% gesunken. 2023 lag er noch bei 18%. 2026 findet der Equal Pay Day deshalb schon am 27. Februar statt.


Hinweise:
Die Ergebnisse ab dem Jahr 2022 sind nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar, da unterschiedliche Datenquellen und Erhebungsmethoden zugrunde liegen. Basis für die Berechnung des Gender Pay Gap ab 2022 ist die Verdiensterhebung. Die bisherige Verdienststrukturerhebung, die vierteljährliche Verdiensterhebung und die freiwillige Verdiensterhebung wurden von der neuen Verdiensterhebung abgelöst. Grundlage für die Berechnung des Gender Pay Gap vor 2022 waren die Daten der vierjährigen Verdienststrukturerhebung und die Daten der vierteljährlichen Verdiensterhebung. Die Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung aus dem Jahr 2018 wurden mit den Werten der vierteljährlichen Verdiensterhebung fortgeschrieben.

Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats. In den Berichtsjahren 2022 und 2024 handelt es sich dabei um den April.

 

07.03.2025

Niedersächsische Datenschutzaufsicht beteiligt sich an europaweiter Prüfung zum Recht auf Löschung
      
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine europaweite Prüfaktion „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) für das Jahr 2025 gestartet, die in diesem Jahr die Umsetzung des Rechts auf Löschung in den Blick nimmt. Insgesamt nehmen 32 Datenschutzbehörden im gesamten europäischen Wirtschaftsraum teil.

Auch die niedersächsische Datenschutzaufsicht beteiligt sich und wird dazu in den kommenden Wochen mehreren Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen sowie Behörden den Fragebogen der koordinierten Prüfung übermitteln.

Das Recht auf Löschung nach Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung ist eines der am häufigsten ausgeübten Datenschutzrechte und eines, über dessen Missachtung bei den Datenschutzaufsichtsbehörden viele Beschwerden eingehen.

„Mit den europaweiten, koordinierten Prüfungen zum Recht auf Löschung setzen wir ein deutliches Zeichen für den Datenschutz und das Recht jedes Menschen, die weitere Verarbeitung der eigenen Daten zu untersagen. Erst mit einem wirksamen Recht auf Löschung können Bürgerinnen und Bürger effektiv über ihre Daten bestimmen“, so Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen.

Ziel dieser koordinierten Aktion ist es unter anderem, die Umsetzung dieses Rechts durch Unternehmen und Behörden zu bewerten und einen Überblick über erprobte und bewährte Vorgehensweisen von Verantwortlichen zu gewinnen.

In Deutschland nehmen neben Niedersachsen auch die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an der Prüfung teil.

Die Ergebnisse der gemeinsamen Initiative werden im Rahmen des EDSA analysiert und nach Abschluss in einem Bericht veröffentlicht.

 

06.03.2025

    Anstieg der Inlandsbestellung um 5%
    Anstieg der Nachfrage nach Investitionsgütern um 12%
    Plus von 15% in der Nachfrage nach Kraftwagen und Kraftwagenteilen

HANNOVER. Im Januar 2025 verzeichnete die Nachfrage nach Industriegütern aus Niedersachsen im Vergleich zum Vorjahresmonat eine positive Entwicklung. Laut des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) stiegen die preisbereinigten Bestellungen von niedersächsischen Industriegütern um 3% gegenüber dem Januar 2024 an. Die Inlandsbestellungen erhöhten sich um 5%, die Auslandsbestellungen verzeichneten ein Plus von 1%. Die Nachfrage nach Investitionsgütern steigerte sich um 12%, wohingegen die Bestellung von Vorleistungsgütern um 11% zurück ging.

In den umsatzstärksten niedersächsischen Industriebranchen entwickelten sich die Bestellungen wie folgt: Verglichen mit dem Januar 2024 stieg die Nachfrage in der Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen um 15%, im sonstigen Fahrzeugbau gab es ein Plus von 109%. Rückgänge wurden unter anderem im Maschinenbau (-11%), in der Metallerzeugung und -bearbeitung (-9%) sowie der Herstellung von chemischen Erzeugnissen (-6%) verzeichnet.

Im Vergleich zum Vormonat (Dezember 2024) erhöhte sich die Gesamtnachfrage nach Industriegütern um 13%. Die inländischen Bestellungen verzeichneten ein Plus von 18% gegenüber dem Vormonat, die Bestellungen aus dem Ausland nahmen um 8% zu. Die Nachfrage nach Vorleistungsgütern stieg um 6%, die Nachfrage nach Investitionsgütern erzielte ein Plus von 15%.

 

 

02.03.2025

FSME in Niedersachsen: Landkreis Celle als zweites Risikogebiet ausgewiesen
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die Risikogebiete 2025 für die durch Zecken übertragene FSME-Erkrankung (Frühsommer-Meningoenzephalitis) in Deutschland bekannt gegeben. In Niedersachsen wurde mit dem Landkreis Celle das zweite Risikogebiet ausgewiesen, nachdem dort seit 2020 neun FSME-Fälle registriert worden sind. Ein Landkreis wird dann vom RKI zum Risikogebiet ernannt, wenn über einen längeren Zeitraum betrachtet FSMEFälle auftreten, bei denen die Infektion am Wohnort erfolgt ist. Seit 2019 ist außerdem der Landkreis Emsland in Niedersachsen als Risikogebiet eingestuft.

„Eine FSME-Erkrankung kann mit schweren Folgen für die Betroffenen verbunden sein. Ich empfehle allen Menschen, die in einem Risikogebiet wohnen oder dort einen Aufenthalt in der Natur planen, sich rechtzeitig impfen zu lassen“, betont Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi. „Die Ausweisung eines weiteren Risikogebietes in Niedersachsen zeigt, dass die Situation fortlaufend neu bewertet werden muss. Voraussetzung dafür ist ein leistungsstarker öffentlicher Gesundheitsdienst.“

Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) und die örtlichen Gesundheitsämter beobachten die Entwicklung der FSME in Niedersachsen seit Jahren sehr genau und recherchieren, wo Infektionen erfolgt sein könnten. Das NLGA leistet hierbei Unterstützung bei den Ermittlungen unter anderem durch die Bereitstellung eines Fragebogens, die entsprechende Labordiagnostik und ggf. die Sammlung und Untersuchung von Zecken.


„Durch milde Winter sind Zecken mittlerweile ganzjährig aktiv“, erläutert Dr. Fabian Feil, Präsident des NLGA. „Hier sehen wir ganz deutlich die Auswirkungen der Klimakrise. Wir gehen davon aus, dass FSME-Fälle zukünftig auch im Norden vermehrt auftreten werden und müssen daher die weitere Entwicklung genau beobachten. Da es keine spezifischen antiviralen Medikamente gibt, mit denen sich eine FSME-Erkrankung behandeln lässt, kommt der Impfung eine besondere Bedeutung zu.“

Mit der Ausweisung als Risikogebiet ist eine FSME-Impfempfehlung durch die Ständige Impfkommission am RKI (STIKO) verbunden. Diese richtet sich an alle Personen, die in einem FSME-Risikogebiet mit Zecken in Kontakt kommen könnten und somit ein erhöhtes Risiko für Zeckenstiche haben. Nach zwei FSME-Impfungen besteht eine Schutzwirkung, die allerdings nur etwa ein Jahr anhält. Um den Impfschutz zu komplettieren, ist eine dritte Impfung notwendig, die fünf bis zwölf Monate nach der zweiten Impfung fällig ist. Der Impfschutz hält je nach Alter danach mindestens für drei Jahre an.

„Die Impfung bietet einen sicheren Schutz, aber neben der FSME kann man sich durch einen Zeckenstich auch mit einer Borreliose infizieren, gegen die man sich nicht durch eine Impfung schützen kann“, sagt Carsten Bauer, leitender Amtsarzt des Gesundheitsamtes

Celle. „Daher sollte man sich nach einem Aufenthalt im Freien unabhängig von einer FSMEImpfung immer nach Zecken absuchen und diese schnell entfernen. Die Borrelien werden erst einige Stunden nach dem Stich übertragen.“


Mit diesen Vorsorgemaßnahmen kann man sich vor einem Zeckenstich bzw. vor einer Infektion schützen:


    Beim Aufenthalt in Wald und Flur sollte den Körper bedeckende helle Kleidung (auf der man Zecken gut erkennen kann) und festes Schuhwerk getragen werden. Befestigte Wege sollten möglichst nicht verlassen werden, da Zecken vermehrt auf Wiesen und im Unterholz vorkommen.
    Zeckenabweisende Hautschutzmittel sollten eingesetzt werden, bieten aber keinen hundertprozentigen Schutz vor Zeckenstichen.
    Kinder sollten nach dem Spielen / Aufenthalt in Wald und Wiese gründlich nach Zecken abgesucht werden. Das gilt natürlich auch für Erwachsene, wenn sie sich in entsprechender Umgebung aufgehalten haben. Zecken bevorzugen dünne und warme Hautstellen. Deshalb sollte an den Armen, in den Kniekehlen, am Hals und Kopf sowie im Schritt gründlich nach Zecken gesucht werden.
    Haustiere sollten inzwischen ganzjährig ein Zeckenschutzpräparat erhalten. Trotzdem ist es sinnvoll, die Tiere nach Spaziergängen immer zu kontrollieren, da umherwandernde und noch nicht angesaugte Zecken bei engem Kontakt auf den Menschen übergehen können.

Die Entfernung der Zecke kann mit den Fingerspitzen oder einem Hilfsmittel wie einer Pinzette oder einem anderen geeigneten Zeckenentferner (z. B. Zeckenkarte, -zange, schlinge) geschehen. Dabei sollte die Zecke dicht an der Hautstelle, an der sie sich festgesaugt hat, gefasst und dann vorsichtig herausgezogen werden, ohne sie zu zerquetschen. Anschließend sollte die Stichstelle möglichst desinfiziert werden.